Elternbeirat

Allgemeine Informationen:

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind im Schleswig Holsteinischen Schulgesetz geregelt und umfassen folgende Schwerpunkte

  1. das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen,
  2. das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu  pflegen,
  3. den Eltern Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
  4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten und
  5. das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken.

Laut Schulgesetz bestimmt jeder Klassenelternbeirat einen Delegierten aus seiner Reihe für den Schulelternbeirat.

An unserer Schule ist es jedoch so geregelt, dass alle drei KlassenelternvertreterInnen an den Sitzungen Schulelternbeirats teilnehmen können.

Der Vorstand des SEBs unter dem Vorsitz von Anne Maike Nissen ist breit aufgestellt.

Die vielfältigen Aktivitäten und Aufgaben sind auf viele Schultern verteilt.

An unserer Schule wird auf die Zusammenarbeit zwischen dem Elternbeirat mit der Schulleitung, den Lehrern und der Sozialarbeiterin sowie mit den Eltern und dessen Vertretungen und selbstverständlich mit den Schülern großen Wert gelegt. Wir wirken bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. Diese konstruktive Beratung wird von den zuständigen Gremien sehr bereitwillig angenommen.

Durch die aktive Mitwirkung im Elternbeirat haben die Gremiumsmitglieder die Möglichkeit, eine Vielzahl von Anregungen und Themen anzustoßen und können diese unter Umständen zielorientiert auf den Weg bringen.

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