In der vergangenen Woche haben sich die Gesundheitsministerinnen und – minister der Länder auf ihrer Konferenz (GMK) darauf verständigt, die Absonderungsregeln (Quarantäne) einheitlich nach RKI-Empfehlungen anzupassen. Dementsprechend hat das Gesundheitsministerium diese Absonderungsregeln angepasst. Damit gelten in Schleswig-Holstein ab Mittwoch, den 4. Mai, verkürzte Isolationszeiten.

Mit diesem neuen Erlass wird außerdem die Quarantänepflicht für nicht infizierte Haushaltsangehörige aufgehoben.

Ausführlich informieren können Sie sich auf der Website des Landes Schleswig-Holstein unter folgendem Link:

Coronavirus – Schleswig-Holstein – Häufig gestellte Fragen